Nachdem viele Jahre das Fundorteingabeprogramm INKA zur Datenerfassung verwendet wurde, gibt es eine Reihe von neuen Möglichkeiten der Datenerfassung, -eingabe und -sammlung:
- Datenerfassung mittels GPS
- Erfassung der Koordinaten per Mobil-Phone auch im Gelände
- Eingabe von Fundorten an einer Karte.
Inzwischen ist für alle AHO Deutschlands (die das Angebot nutzen wollen,) vom AHO Baden-Württemberg eine Eingabesoftware erarbeitet worden, die viele dieser Vorteile nutzen kann. So können z.B.
- die Koordinaten in verschiedenen (gängigen) Koordinatensystemen eingegeben werden,
- die Eingaben auf einer Karte überprüft werden,
- die Eingaben auch durch Setzen eines Punktes auf dieser Karte erfolgen,
- Meldungen direkt per E-Mail an die jeweilige Kartierungsstelle übermittelt werden.
Das Eingabe-Formular kann aufgerufen werden unter: AHO Fundmeldeapp (orchids.de) .
Das bisher hier veröffentlichet Fundmeldeformular des AHO Bayern wurde zurückgezogen, da es in der letzten Zeit einige Probleme damit gab.
Das neue Formular gestattet ebenfalls eine Fundorteingabe am PC, ermöglicht aber noch zusätzliche Angaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an gramm.wallner.aho.kartierung@gmail.com .
Außerdem hat diese Software auch die Möglichkeit einer Installation auf einem Mobil-Phon (! ), so dass Eingaben im Gelände erfolgen können. Erfahrungen damit bitte an he.voel@gmail
Kartierung ist eine Thematik, die in der Satzung unseres Vereins einen sehr hohen Stellenwert innehat, ja es stellt sogar eine der Hauptaufgaben dar, wenn es um die Erhaltung und das Verstehen unserer Heimischen Orchideen geht. Vorrangig gilt der Grundsatz:
„Nur was bekannt ist, kann auch geschützt werden!“
Immer wieder werden wir mit der Aussage konfrontiert: „Da wird schon wieder etwas gebaut, ein Objekt eingerichtet, eine Wiese aufgeforstet,…., wo doch genau bekannt ist, dass dort ein bedeutendes Vorkommen von Orchis …, Ophrys … usw. ist“. Leider müssen wir dann in den meisten Fällen antworten, dass zwar das Vorhaben im Rahmen der Mitwirkungshandlungen an uns zur Stellungnahme herangetragen wurde, aber unsere Fundortdatei keine Einträge dazu enthielt. Und so war auch keine entsprechende Stellungnahme möglich. Vielfach erhalten wir dann die Antwort: „Na, das ist doch schon lange bekannt, usw.“, was durchaus in vielen Fällen stimmt, nur leider war der Fundort eben nicht gemeldet und in der Datei vermerkt, es lag in der Geschäftsstelle oder beim Mitarbeiter, der mit der Stellungnahme beauftragt wurde oder beim Leiter der Regionalsektion keine entsprechende Kenntnis vor.
Unsere Fundortdatei ist die wichtigste Grundlage für die §-29-Arbeit des Vereins und damit für unser Hauptanliegen, die heimischen Orchideen vor einer weiteren Dezimierung zu schützen.
Neben der Tatsache, dass auch heute noch bedeutende Vorkommen in unserer Datei aus Gründen heraus, dass sich einer auf den anderen verlässt, nicht aufgenommen sind, steht natürlich auch zu berücksichtigen, dass unsere Natur nichts Statisches ist, sie einer ständigen Veränderung unterliegt (z. B. natürliche Vegetationsentwicklung) und direkte oder indirekte Einflüsse des Menschen wirksam werden. Manche Orchideenvorkommen gehen zurück oder verschwinden ganz, andere dagegen werden aus kleinen Vorkommen heraus größer und erlangen eine andere Bedeutung oder – wie in den vergangenen Jahren z. B. bei der Bocks-Riemenzunge – es werden Neufunde gemeldet.
Außerdem sind nur aktuelle Meldungen (d.h. Meldungen, die nicht älter als 10 Jahre sind) für § 29-Stellungnahmen zu verwenden!!! So wird es immer dabei bleiben, dass unsere Daten aktualisiert werden müssen.
Es ergeht an dieser Stelle nochmals der dringende Aufruf an unsere Mitglieder, nicht nur die Vorkommen unserer Orchideen aufzusuchen, sondern sich auch Notizen dazu zu machen und diese dann in Form der bekannten Fundortmeldungen an die Mitarbeiter der Kartierungsarbeitsgruppe weiterzuleiten.
Als Beispiel für eine Verbreitungsübersicht wird hier die
Verbreitungskarte der Sumpf-Stendelwurz in Thüringen
gezeigt.
Vorbehalte gegen die Weitergabe von Daten
Es gibt immer wieder Vorbehalte gegen die Weitergabe von Daten, da diese den „Orchideentourismus“ und Ausgrabungen befördern würden. Im AHO werden die Daten ausschließlich für die § 29 – Arbeit und für den Naturschutz verwendet. Eine entsprechende Datensatzung regelt dies.
Und Beachte: Nur was bekannt ist kann auch geschützt werden!
Für den Verlust von Vorkommen sind in erster Linie fehlende oder falsche Bewirtschaftung verantwortlich!
Allerdings muss kritisch auf teilweise organisierten Massentourismus zum Aufsuchen von Wuchsorten seltener Arten verwiesen werden, der oft keineswegs schonend mit den Standorten und den Pflanzen umgeht! Den Organisatoren dieser “Veranstaltungen” sind die Fundorte bekannt – aber nicht durch den AHO!